
Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl (mitte) traf im Juni 2003 in Strassburg mit EPP-ED Politikern den slowakischen Prämierminister Mikuláš Dzurinda(rechts). FOTO – TASR
gen, Marianne Birthler, statt.
Ein Verstoß gegen Grundrechte Kohls läge nicht vor, begründete das Gericht seine Entscheidung. Trotzdem dürften die Akten über Kohl zunächst weiter unter Verschluss bleiben, da eine Revision zugelassen ist und Kohls Anwälte Gegenschritte ankündigten.
Das Gericht räumte ein, dass das Recht Kohls auf informelle Selbstbestimmung berührt sei. Die Freigabe von personenbezogenen Daten sei wegen der Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes aber trotzdem zulässig.
Im März 2002 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Papiere nach Kohls Intervention mit Blick auf den Opferschutz unter Verschluss bleiben müssen. Danach war das Stasi- Unterlagengesetz so geändert worden, dass auch Informationen über Personen der Zeitgeschichte weitergegeben werden dürfen.
Hintergrund des Verfahrens
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März 2002 die Herausgabe der Unterlagen über den CDU-Politiker untersagt. Die rot-grüne Koalition hatte daraufhin eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die vor fast genau einem Jahr in Kraft trat und die Herausgabe von Akten über Prominente unter bestimmten Auflagen wieder ermöglicht.
Birthler war der Auffassung, dass sie auf dieser Grundlage nun auch die Unterlagen über Kohl an Wissenschaftler und Journalisten herausgeben darf. In ihrem Antrag beim Berliner Verwaltungsgericht hatte sie gefordert, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts entsprechend abzuändern.
Der Streit um die Kohl-Akten dauert bereits mehr als drei Jahre. Er begann im Frühjahr 2000, nachdem mehrere Journalisten im Zuge der CDU-Parteispendenaffäre Anträge auf Herausgabe von Akten über Kohl gestellt hatten. Insgesamt lagern rund 7.000 Seiten zu Kohl in den Archiven der Stasi-Akten-Behörde.
aus: WELT.de/AP/dpa