für die Verhängung eines Kopftuchverbots nicht aus, entschieden die Richter mit einer Mehrheit von fünf zu drei Stimmen. Damit können die Länder religiöse Kleidung für Lehrer aller Glaubensrichtungen untersagen oder dies erlauben. In den Bundesländern entbrannte daraufhin eine Debatte über den Umgang mit dem überraschenden Urteil.
Klägerin war die Moslemin Fereshta Ludin. Baden-Württemberg hatte es 1998 abgelehnt, die aus Afghanistan stammende und inzwischen eingebürgerte Lehrerin einzustellen. In deren Beharren auf dem Kopftuch sah das Land eine Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht in weltanschaulichen Dingen.
Für CDU-Chefin Angela Merkel steht jetzt der Gesetzgeber in der Pflicht. Nachdem die Karlsruher Richter ausdrücklich die Möglichkeit formuliert hätten, „in den Ländern Verbote für das Tragen von Kopftüchern im Schuldienst zu erlassen, plädiere ich dafür, dass die entsprechenden Rechtsgrundlagen erlassen werden“, sagte Merkel der WELT. Auf diese Weise sei es möglich, die negativen Folgen des Urteils in eine positive Richtung umzulenken. DW, dpa