München/Stuttgart – Eine Woche vor Beginn des Prozesses wegen Steuerhinterziehung gegen Tennislegende Boris Becker ist der Ausgang des Verfahrens weiterhin offen. Das Landgericht und die Staatsanwaltschaft München betonten am Mittwoch übereinstimmend, es gebe keine Vorvereinbarung der Prozessbeteiligten. Die „Stuttgarter Zeitung“ hatte zuvor unter Berufung auf Münchner Justizkreise berichtet, das Gericht wolle das Verfahren verkürzen und Becker möglicherweise mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davonkommen lassen.
Eine Gerichtssprecherin sagte, es werde eine „ganz normale Hauptverhandlung“ geben. Eine Absprache über deren Ausgang könne nur zu Stande kommen, wenn Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zustimmen. Ihrer Kenntnis nach sei mit den Richtern nicht gesprochen wurden. Auch der mit dem Fall befasste Oberstaatsanwalt Michael Rogger sagte, dass ihm keinerlei Absprachen mit der Staatsanwaltschaft bekannt seien. Die Zeitung hatte geschrieben, dass der dreifache Wimbledon-Sieger am ersten Prozesstag am 23. Oktober eine persönliche Erklärung verlesen werde, die vom Gericht als strafmilderndes Geständnis akzeptiert werde. Danach werde das Verfahren sofort beendet. Becker müsse dann eine Steuerschuld von rund 2,5 Millionen Euro begleichen und eine Geldbuße in sechsstelliger Höhe ahlen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 34-Jährigen vor, während seiner aktiven Zeit als Tennisspieler dem deutschen Fiskus Steuern zwischen 2,5 Millionen und 6,5 Millionen Euro vorenthalten zu haben.
aus:DW